Seit 2012 verhandeln etwa 50 Länder, darunter die Schweiz, über ein Abkommen über der Handel mit Dienstleistungen – ausserhalb der Welthandelsorganisation WTO statt.
TISA besteht aus drei Hauptelementen:
• dem eigentlichen Vertragstext (Core-Text)
• pro beteiligter Partei einer Liste von Sektoren mit Marktzugang und mit deklarierten Ausnahmen betreffend Inländerbehandlung
• einer Reihe von Anhängen (Annexes) zu verschiedenen Themen.
In Bezug auf die so genannte Inländerbehandlung (National Treatment) darf man bestehende Einschränkungen nicht mehr verschärfen (= „Standstill“), und wenn man irgendwann später dereguliert, so ist diese Deregulierung unumkehrbar (= „Ratchet“). Zwar ist es möglich, dass ein Land auf seiner Ausnahmeliste bestimmte Sektoren von Standstill und Ratchet ausnimmt; es ist aber nicht möglich, Ausnahmen für allgemeine Rahmenbedingungen zu machen.
So wird die Schweiz nach Unterzeichnung des TISA-Abkommes die Lex Koller nicht mehr verschärfen dürfen (die Lex Koller hat zum Ziel, den Kauf von Immobilien durch ausländische Spekulanten
zu verhindern).
Die Anhänge sind direkt auf jedes einzelne Land anwendbar, auch auf die Schweiz. Gemäss Energie-Anhang müssen die verschiedenen Energieträger gleich behandelt werden. Wenn die Schweiz den Wasserkraftwerken Subventionen gewährt, muss sie das auch für dreckige Kohlekraftwerke tun.
Und TISA schreibt auch der Schweiz die totale Strommarkt-Deregulierung vor. Obwohl die Schweiz die Telecom-Dienste auf die Ausnahmeliste gesetzt hat, wird der Telecom-Anhang direkt auf die Schweiz angewendet werden. Der Bund muss deshalb die Swisscom vollständig privatisieren. Gemäss e-Commerce-Anhang sind Vorschriften verboten, dass ein Computerserver in
der Schweiz stehen muss. Wenn heute der Kanton Solothurn seine Steuerdaten von einer externen Firma bearbeiten und speichern lässt, verlangt er heute, dass die Server in der Schweiz stehen, damit das Schweizer Datenschutzgesetz zur Anwendung kommt – mit TISA wäre eine derartige Vorschrift eine Verletzung des National Treatments.
Die Schweiz hat einige vernünftige Vorschläge eingebracht: Datenschutz, Konsumentenschutz und Regeln zur Förderung der kulturellen Vielfalt hätten Vorrang vor den TISA-Regeln. Diese Vorschläge blieben aber chancenlos, gemäss TISA wäre also die Förderung von Schweizer Videoproduktionen oder die Förderung von italienischsprachigen Radio- und Fernsehprogrammen nicht mehr möglich.
Die TISA-Länder haben angekündigt, die Verhandlungen noch im Jahr 2016 abschliessen zu wollen. Anschliessend folgt der Ratifikationsprozess. Der VPOD fordert, dass TISA dem Referendum unterstellt wird – zusammen mit unseren Partnerorganisationen werden wir das Referendum auch ergreifen und alles dafür tun, TISA zu Fall zu bringen.
» Weshalb Länder des Südens mit TiSA keine Gesetze gegen Landgrabbing mehr beschliessen können