Arbeitszeitgesetz (AZG und AZGV)

Das Arbeitszeitgesetz (AZG und AZGV) gilt für den Betriebsdienst der öffentlichen Verkehrsbetriebe, also für Busse, Trams, Bahnen, Binnenschifffahrt, Seilbahnen.

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und seine Verordnung (AZGV) haben unter anderem die Funktion, die Sicherheit und Gesundheit des Personals im öffentlichen Verkehr zu schützen. Eine Nichteinhaltung der Bestimmungen durch zu kurze Nachtruhen, zu lange Arbeitseinsätze, zu wenig Ruhetage usw. kann die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden gefährden. Der VPOD bietet seinen Sektionen und Gruppen im Nahverkehr fachspezifischen Support für die Entwicklung von gesetzlichen Dienstplanlösungen an. Im Rahmen der eidgenössischen Arbeitszeitgesetzkommission wirkt der VPOD ebenfalls aktiv mit.

Die Website des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zum Arbeitszeitgesetz findest du hier.

Du hast fragen bezüglich deinen Ruheschichten? In deinem Betrieb sind die Dienstschichten zu lange? Die Merkblätter im Downloadbereich geben Auskunft zum Arbeitszeitgesetz, der dazugehörenden Verordnung und der Anwendung.

Nahverkehr
07.12.2022 Gemischter Einsatz (Linien mit und ohne Spitzenverkehr) PDF (144.6 kB)
23.03.2020 Coronavirus - Deine Rechte als Mitarbeitende im öffentlichen Verkehr PDF (124.9 kB)
08.01.2019 Geltungsbereich PDF (224.5 kB)
09.12.2018 Pausen PDF (126.9 kB)
09.12.2018 Dienstschicht (Linien mit Morgen-/Abend-Spitzen) PDF (151.9 kB)
09.12.2018 Dienstschicht (Linien ohne Spitzenverkehre) PDF (150.2 kB)
09.12.2018 Ruheschicht (Linien mit Morgen-/Abend-Spitzen) PDF (149.9 kB)
09.12.2018 Ruheschicht (Linien ohne Spitzenverkehre) PDF (148.8 kB)
09.12.2018 AZG Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen PDF (278.0 kB)