Wie stehts um die Lohngleichheit in deinem Betrieb?

Wenn du es nicht weisst, dann frag in deinem Betrieb nach!

Denn die Mobilisierung auf der Strasse ist wichtig, aber wir Gewerkschafter*innen müssen unsere Arbeitgeber in Verantwortung nehmen und direkt am Arbeitsplatz Druck aufbauen!

Seit dem 1. Juli 2020 ist das neue Gleichstellungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden zu einer Lohnanalyse. Die Unternehmen und öffentlichen Arbeitgeber hatten ein Jahr Zeit, eine solche Analyse in die Wege zu leiten! Die Angestellten sollten bis spätestens am 30. Juni 2022 über die Ergebnisse informiert werden – leider nicht ganz so detailliert, wie wir Gewerkschaften das gewollt hätten. (Mehr Infos hier)

Lohngleichheit und Lohnverhandlungen, das kannst du tun!

  • Sprich mit deinen Arbeitskolleg*innen, wisst ihr etwas von einer Lohngleichheitsanalyse?
    • In deinem Betrieb arbeiten mehr als 100 Mitarbeitende: Euer Unternehmen ist verpflichtet, eine solche Analyse durchzuführen.
    • In deinem Betrieb arbeiten weniger als 100 Mitarbeitende: Euer Unternehmen ist zwar nicht verpflichtet, eine Analyse zur Lohngleichheit durchzuführen, aber das ist trotzdem kein Grund für Diskriminierung!
  • Macht eine gemeinsame Sitzung und plant euer Vorgehen. Wie könnt ihr mehr Infos zur Lohngleichheit in eurem Betrieb erhalten? Wie transparent sind die Löhne in eurem Betrieb? Gibt es jährliche Lohnverhandlungen? Wer führt diese? Bringt euch ein mit euren Forderungen! Wendet euch an euer VPOD-Regionalsekretariat für Unterstützung!
  • Ihr wollt generell mehr Infos zur Lohngleichheit und Lohnsystemen? Meldet euch bei eurem
    » VPOD-Regionalsekretariat.
  • Redet mit eurer Personalvertretung oder Personalkommission, falls ihr eine habt. Wenn ihr selber eine gründen möchtet, wendet euch an euer VPOD Regionalsekretariat für Unterstützung! Meldet euch an für den »VPOD-Personalkommissionskurs am 11. November 2021.

Änderung des Gleichstellungsgesetzes zum 1. Juli 2020: Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen

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03.06.2021 Info Lohnkontrollen_2020 PDF (101.5 kB)