Hauptpunkte unserer Stellungnahme:
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Erhalt und Stärkung der Allgemeinbildungsziele:
Wir lehnen die geplante Verlagerung der Bildungsziele von der Verordnung in den Rahmenlehrplan ab. Die Ziele der Allgemeinbildung sind zentral für die berufliche Ausbildung und sollten daher explizit in der Verordnung verankert bleiben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Allgemeinbildung auf hohem Niveau bleibt und den aktuellen gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen gerecht wird. -
Kritik am Reformprozess:
Trotz der Bekenntnisse zur Stärkung der Allgemeinbildung fehlen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung. Insbesondere die geplante Abschaffung der Abschlussprüfung und die unzureichende finanzielle Ausstattung für die Umsetzung der Reform erwecken den Eindruck, dass die Allgemeinbildung zu einer optionalen Nebensache degradiert wird. Wir fordern daher eine verbindliche Abschlussnote für die Allgemeinbildung und eine angemessene Bewertung des finalen Projekts. -
Anpassung des Reformkalenders:
Der aktuelle Zeitplan für die Umsetzung der Reform ist aus unserer Sicht unrealistisch und gefährdet die Qualität der Ausbildung. Wir plädieren für eine Verlängerung des Einführungszeitraums, um den Schulen und Lehrpersonen ausreichend Zeit zur Anpassung und Fortbildung zu geben. -
Bedingungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung:
Wir setzen uns für kleinere Klassen mit maximal 18 Schüler im Fach Allgemeinbildung ein. Zudem fordern wir, dass die pädagogische Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte als vollwertige Arbeitszeit anerkannt wird, um die Qualität der Ausbildung nachhaltig zu sichern.
Unsere detaillierte Stellungnahme (französisch) enthält weitere Vorschläge zur Verbesserung der Verordnung und des Rahmenlehrplans, um eine zukunftsfähige und gleichberechtigte Allgemeinbildung für alle Lernenden zu gewährleisten.
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16.08.2024 | Vernehmlassung Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung (ABU) in der beruflichen Grundbildung (französisch) | PDF (166.3 kB) |