04.02.2016 – von Stefan Giger
Der deutsche Richterbund legt eine detaillierte Stellungnahme zum geplanten Investitionsgericht vor, welches gemäss TTIP-Abkommen Investitionsstreitigkeiten entscheiden soll.
Der Deutsche Richterbund lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Der DRB sieht weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Gericht.