Sozialdumping

TiSA gefährdet die Rechte von Arbeitnehmenden und Gewerkschaften, TiSA gefährdet den sozialen Frieden in der Schweiz.

Als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind wir auch Bürgerinnen und Bürger - dass TiSA die Demokratie abbaut, können wir nicht hinnehmen. Wir sind zugleich auch User elektronischer Dienste - dass TiSA den Datenschutz gefährdet, können wir nicht hinnehmen. Wir wollen auch nicht hinnehmen, dass der Umweltschutz gefährdet wird. Wir sind aber auch Arbeitnehmende, welche nicht hinnehmen, dass die Rechte der Arbeitnehmenden abgebaut und Lohndumping zugelassen werden.

TiSA will grenzüberschreitende Dienstleistungen ermöglichen und dabei alle Regulierungen abbauen. Der Fahrdienst Uber ist ein Beispiel dafür. Uber gibt vor, grenzüberschreitend tätig zu sein. Die Uber-Fahrerinnen und Fahrer sollen nicht länger Schweizer Arbeiutsrecht und Schweizer Arbeitsgerichten, sondern einem privaten niederländischen Schiedsgericht unterstehen. Eine deutsche Reinigungsfirma soll grenzüberschreitend in der Schweiz reinigen können, ohne die Schweizer Löhne einhalten zu müssen. Wenn eine Privatklinik in Istambul eine Operation viel billiger als das Kantonsspital anbietet, soll der Kanton diese Klinik auf die kantonale Spitalliste setzen; die Krankenkasse wird dann nur noch den Tarif der Instambuler Klinik plus Flugticket nach Instambul bezahlen, wer sich im Schweizer Spital operieren lässt, muss die Differenz dann selber berappen.

Die heute bestehenden flankierenden Massnahmen zu den Bilateralen Verträgen verletzen die "National Treatment"-Vorschrift von TiSA. Dass eine ausländische Firma eine Kaution hinterlegen muss, wenn sie in der Schweiz Dienstleistungen in einer Branche mit allgemeinverbindlichem GAV erbringt, verletzt das "National Treatment". Die Kaution muss hinterlegt werden, damit eine fehlbare ausländische Firma belangt werden kann, wenn sie eine verbindlichen GAV verletzt hat, aber bereits wieder ins Ausland abgezigen ist, wie das gerade im Tieflohnsektor immer wieder vorkommt. Die Schweizer Firma muss keine Kaution hinterlegen, weil sie ja in der Schweiz belangt werden kann, wenn sie den GAV verletzt hat. Die ausländische Firma kann also klagen, dass sie diskriminiert werde.

Weil diese Regelung bereits besteht, wenn TiSA in Kraft tritt, könnte sie weiter in Kraft bleiben, aber nur in jenen Branchen, wo es die Regelung schon gibt. In Branchen, wo neu ein GAV geschaffen würde, geht das wegen der Standstill-Klausel nicht mehr. Und wenn einmal eine Regelung ausser Kraft gesetzt worden wäre, kann sie wegen Ratchet nicht mehr eingeführt werden. Das ist beispielsweise bei einem vertragslosen Zustand der Fall, oder aber wenn die Bilateralen Verträge gekündigt und später wieder abe^geschlossen wären.

TiSA statt die "Freiheit" der Unternehmungen über alles. Wir stehen für Freiheit und Demokratie ein - aber nciht für die Freiheit einiger weniger Grosskonzerne, sondern für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, ihre Politik frei zu gestalten ohne Standstill und Ratchet; für die Freiheit, Datenschutzbestimmungen durchzusetzen; die Freiheit, Gesetze zum Schutz der Umwelt zu realisieren; für die Freiheit, Rechte und Anstellungsbedingungen von Arbeitnehmenden zu schützen und Lohndumping zu unterbinden.